Reach-Verordnung

Information zur REACH-Verordnung (EG) Nr. 1907/2006

aktualisiert 27.01.2025

Die ECHA hat am 07.11.2024 einen weiteren Stoff in die Kandidatenliste neu aufgenommen.
Der neu aufgenommene Stoff ist nicht in unseren Produkten enthalten.

 

aktualisiert 08.10.2024

Die ECHA hat am 27.06.2024 einen weiteren Stoff in die Kandidatenliste neu aufgenommen.
Der neu aufgenommene Stoff ist nicht in unseren Produkten enthalten.

 

aktualisiert 12.03.2024

Die ECHA hat am 23.01.2024 weitere Stoffe in die Kandidatenliste neu aufgenommen.
Die neu aufgenommenen Stoffe sind nicht in unseren Produkten enthalten.

 

aktualisiert 20.07.2023

Die ECHA hat am 10.06.2022, 17.01.2023 und am 14.06.2023 weitere Stoffe in die Kandidatenliste neu aufgenommen.
Die neu aufgenommenen Stoffe sind nicht in unseren Produkten enthalten.

 

aktualisiert 12.05.2022

Die ECHA hat bis zum 17.01.2022 weitere Stoffe in die Kandidatenliste neu aufgenommen.
Der Stoff 2,2-Methylenbis(6-T-butyl-4-methylphenol) mit der CAS-Nr. 119-47-1 ist in den folgenden Klebstoffen zu > 0,1% enthalten:

  • epple 200/s toluolfrei
  • epple 4851-neu
  • epple 5851-neu Komp

 

aktualisiert 07.09.2020

Die ECHA hat am 25.06.2020 weitere Stoffe in die Kandidatenliste neu aufgenommen.
Die neu aufgenommenen Stoffe sind nicht in unseren Produkten enthalten.

 

aktualisiert 14.02.2020

Die ECHA hat am 16.01.2020 weitere Stoffe in die Kandidatenliste neu aufgenommen.
Die neu aufgenommenen Stoffe sind nicht in unseren Produkten enthalten.

 

aktualisiert 12/2019

Die ECHA hat im Jahr 2019  weitere Stoffe in die Kandidatenliste neu aufgenommen.
Die neu aufgenommenen Stoffe sind nicht in unseren Produkten enthalten. 

 

aktualisiert 08/2018

Die ECHA hat im Juni 2018 die Kandidatenliste um zehn weitere Stoffe erweitert.

Hier informieren wir gemäß unserer Informationsplicht über Stoffe die in unseren Materialien enthalten sind:

  • Erzeugnisse aus Rotguss- und Kupferlegierungen (Messingteile) enthalten mehr als 0,1 % des  Stoffes: Blei, CAS – Nummer: 7439 - 92 -1

Es sind bei bestimmungsgemäßem Gebrauch keine besonderen Vorsichtsmaßnahmen im Umgang mit diesen Produkten erforderlich.

Unsere Rotguss- und Kupferlegierungen entsprechen in ihrer Zusammensetzung den gesetzlichen Anforderungen. Die Elementgehalte von Blei (Pb) und anderen Stoffen, wie z.B. Nickel (Ni), sind seit vielen Jahren streng limitiert, so dass die Werkstoffe die Migrationsanforderungen der Trinkwasserrichtlinien sicher erfüllen. Messreihen in akkreditierten Laboren haben diese Ergebnisse in den letzten Jahren hinreichend bestätigt. In den durchgeführten Versuchen konnte belegt werden, dass nach einer kurzen Einlaufphase der Installation, der Messwert für Pb unter 5 μg/Liter liegt.

 

aktualisiert 03/2018

Die ECHA hat am 15. Januar 2018 die Kandidatenliste um sieben neue Stoffe erweitert.

Hier informieren wir gemäß unserer Informationsplicht über Stoffe die in unseren Materialien enthalten sind:

  • PVC-Hart
  • PVC-Schaum enthalten mehr als 0,1% der Substanz: 2-ethylhexyl 10-ethyl-4,4-dioctyl-7-oxo-8-oxa-3,5-dithia-4-stannatetradecanoate (DOTE)
    CAS Nummer: 15571-58-1.
  • PVC Saugschlauch Ausf. 11 in der blau-transparenten Farbe enthält mehr als 0,1% Bis(2-ethylhexyl)phthalate (DEHP)

Es sind bei bestimmungsgemäßem Gebrauch keine besonderen Vorsichtsmaßnahmen im Umgang mit diesen Produkten erforderlich.

 

aktualisiert 04/2011

Die ECHA hat am 19. Januar 2011 die Kandidatenliste mit neuen Stoffen erweitert.

Hier informieren wir gemäß unserer Informationsplicht über Stoffe, die in unseren Materialien enthalten sind:

  • IsoKERAM-Produkte

In diesen Produkten sind mehr als 0,1% des Stoffes Aluminosilicate Refractory Ceramic Fibres (CAS-Nr.: 142844-00-6) enthalten.